Sie sind alleinerziehender Vater und die Ex zahlt (wie die meisten Frauen) keinen Unterhalt? Vielleicht wird Ihnen hier geholfen: Ein Kölner TV-Team will Fälle aufdecken, in denen Unterhaltsflüchtlinge hartnäckig die Unterhaltszahlungen verweigern. Ohne Scheuklappen, mit Blick auf weibliche und männliche Schuldner gleichermaßen, wie es heißt. Hier der Originaltext von Sarah Stockhausen, der zuständigen Redakteurin:
Wir, die Good Times Fernsehproduktions-GmbH aus Köln, stellen für verschiedene öffentlich-rechtliche und private Sender Reportagen und Doku-Formate her. Zurzeit bereiten wir eine Reportage vor, die sich mit Unterhaltsfällen und damit zusammenhängenden Problemen beschäftigt.
In der Sendung soll Menschen zu ihrem Recht verholfen werden, denen der Unterhalt vom (Ex)-Partner oder der (Ex-)Partnerin aus verschiedensten Gründen verweigert wird. Klassische Beispiele wären:
Der unterhaltspflichtige Partner:
• weigert sich zu zahlen, obwohl er dazu in der Lage wäre.
• hat die Stadt oder das Land verlassen und ist nicht mehr auffindbar.
• muss zahlen, obwohl der/die Ex genug Geld hat.
Oftmals fehlen den betroffenen Frauen oder Männern die Mittel, um etwas an ihrer Situation zu ändern. Im Rahmen unserer Sendung stellen wir daher einen auf Unterhaltszahlungen spezialisierten Anwalt kostenlos zur Seite. Er begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht.
Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis in einer vergleichbaren Situation stecken, kontaktieren Sie uns unter: 0221 / 355 735 43 oder per Mail unter redaktion@good-times.de. Persönlich beantwortet Ihre Fragen dazu gerne Sarah Stockhausen.
Hallo zusammen,
meine Kinder leben seit drei Jahren bei mir und ich habe noch keinen Cent Unterhalt meiner Exfrau gesehen. Sie ist weg und hat sich bei den Kindern weder an den Geburtstagen noch Weihnachten gemeldet.
Über meinen Anwalt habe ich nun das Einkommen nochmal prüfen lassen, da sie wohl zwischenzeitlich ohne Arbeit war. Das Nettogehalt meiner Exfrau beläuft sich auf 2200 Euro.
Sie muss jetzt auch offiziell keinen Unterhalt zahlen, da mein Nettoeinkommen wesentlich höher ist, da mein Nettogehalt mehr als das Doppelte beträgt. Meine Argumentation ist, dass der Unterhalt meiner Exfrau nichts mit meinem Einkommen zu tun hat. Das Gehalt bekomme ich, da ich Leistung über den Tag bringe zu Lasten meiner Lebensqualität. Ich bin als Mann auf das Funktionieren angewiesen. Privatleben geht gegen null. Montag bis Freitag Arbeiten und Kinder, am Wochenende Haushalt und Kinder. Ich will mich nicht darüber beschweren, da mir meine Kinder sehr viel zurück geben und sie sich in den Jahren bei mir sowohl als „Mensch“, aber auch geistig schulisch sehr gut entwickelt haben. Damit nehmen mir die Kinder auch sehr viel Last von den Schultern, wofür ich dankbar bin. Ich sehe auch kein Problem, als Mann die Kinder aufzuziehen. Hier muss ich feststellen, dass wir Männer doch in vielen Dingen leistungsfähiger sind, als die meisten biologischen Mütter, die schon mit einem Kind und einem halbtags Job überfordert sind. Ich finde es nur eine Ungerechtigkeit, dass ich selbst mit meiner Minimalforderung 50 Euro pro Kind/ Monat auf ein Konto bis zum 18. Lebensjahr, einfach abgeschmettert werde. Die Pflicht der Eltern für beide Kinder zu sorgen, sollte auf beide Schultern verteilt werden. Einfach abzuhauen und gar nichts mehr zu machen, dass kann doch unmöglich dem Kindeswohl zuträglich sein. Wie ist Eure Meinung und habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Was kann man dagegen unternehmen?
Viele Grüße
DD
Bin alleinerziehend für eine 11 jährige Tochter und erhalte kein Unterhalt von meiner EX. Haben uns 02.2012 geschieden und für die jüngere Tochter, die 10 Jahre ist, zahle ich vollen Unterhalt, Unterhaltsansprüche wurde immer wieder abgeblockt und Umschulungen nicht wahrgenommen, wurde dann auch vom Amtsgericht abgelehnt da sie zu wenig verdient und ich zu viel und meine bei mit lebende Tochter mittragen muß.
Ihr bestreben ging ja auch dahin wieder Schwanger zu werden, was nach einer Fehlgeburt, Januar dieses Jahres „erfolgreich“ war. Und nach Meinung meiner Anwätin kann man bis zum 3. Lebensjahr nichts machen. Nun habe ich auch was anders gelesen.
##Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls einen Nebenjob annehmen, um ihre beimVaterlebendenKinderausersterEhefinanziellzuunterstützen. Dasgilt auch, wenn aus der neuen Ehe inzwischen ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher als Hausfrau und Mutter nicht arbeitet. Notfalls muss der neue Ehemann sie im Haushalt unterstützen, so dass ihr eine Nebentätigkeit möglich ist. Die
Kinder aus erster Ehe haben unterhaltsrechtlich den gleichen Rang wie das Kind aus zweiter Ehe, Oberlandesgericht Koblenz Az. 13 WF 449/02 Urteil vom 09.10.2002##
Oder seh ich das falsch, und der Spruch „Frauen brauchen kein Unterhalt zahlen“ trifft zu? Ich bin mal gespannt ob ich da wieder falsch liege und bin für weiteren Gedankenaustausch dankbar.
Mit freundlichen Gruß
Falk
Bei mir ist es habe es umgekehrt: Unterhaltsflucht – Vater setzt sich in die Schweiz ab und sagt, er hat kein Geld, lebt aber super! Er hat die Kinder gewollt und nur weil ich mich wegen häuslicher Gewalt von ihm getrennt habe ist er schnell abgehauen. Ich habe 3 kleine kinder – im Alter von 1-4 Jahren! Ich geh zur deutschen Tafel essen holen und komme nicht ohne Hilfe von ihm auf die Beine 🙁 Er macht Kinder um Frauen zu unterdrücken und zu beherrschen 🙁 Ich bereue es, ihm 6Jahre vertraut zu haben. Er lebt gut und seine kinder läßt er im Stich.