Der Kindesunterhalt ist eine Unterform des Verwandtenunterhalts, der hauptsächlich in den Paragraphen 1601 bis 1615 des BGB geregelt ist. Einfach ausgedrückt besagt er, dass Verwandte in gerader Linie sich zu unterstützen haben. Eltern kommen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern dadurch nach, dass Essen auf den Tisch gebracht, Kleidung gekauft und alles weitere getan wird, damit die Kinder leben und gedeihen können (Juristen nennen das „Naturalunterhalt“). Sind die Eltern jedoch getrennt, dann leben die Kinder meist nur bei einem Elternteil. Dem anderen wird dann ein „Barunterhalt“ abverlangt. Er muss Unterhalt „durch Entrichtung einer Geldrente gewähren“ (§ 1612 Abs. 1 BGB). (…)

Untersuchung zu Unterhaltszahlungen

Säumigen Zahlern kann aber nicht nur zivilrechtlich auf die Finger geklopft werden: Denn „wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So drastisch droht Paragraph 170 des Strafgesetzbuches.
Für Männer ist es eine Binsenweisheit: Hat man ein uneheliches Kind oder ein Kind aus erster Ehe, wird man – kommt man der Zahlungspflicht nicht nach – gejagt bis zum Nordpol. Und dort bittet dann der Gerichtsvollzieher auf dem Husky-Schlitten zur Taschenpfändung. Und wer sich jahrelang weigert, zu bezahlen, wandert in den Knast. Für Frauen gelten zwar dieselben Gesetze wie für Männer, dennoch schaffen es viele (mit Geschick, verwinkelten Argumenten oder Tränen), sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken.
Eine Studie für das Bundesjustizministerium lässt folgenden Schluss zu: 65 bis 75 Prozent der unterhaltspflichtigen Frauen (…)

Umfrage – welche Frau zahlt Unterhalt?

Alleinerziehende Väter machen sich über dieses Ungleichgewicht natürlich Gedanken. Auf einschlägigen Internet-Foren für Alleinerziehende findet man regelmäßig Fragen und Diskussionen wie diese: Frage eines Forum-Teilnehmers: „Hallo, mich interessiert, ob Ihr selbst Unterhalt von der Kindsmutter erhaltet oder ob Ihr einen solchen Fall kennt. Ich habe den Eindruck, die juristische Praxis hinkt der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.“
Antwort 1: „Hallo zusammen, meine (Ex-)Frau zahlt keinen Unterhalt, die Frau meines Kumpels zahlt keinen Unterhalt … Ich kenne persönlich keine Mutter, die Unterhalt bezahlt …“
Antwort 2: „Nein, die Mutter zahlt nicht … Ich habe von vielen Frauen gehört, die sich davor drücken, prozentual noch mehr als die Männer.“
Antwort 3: „Ich bin auch alleinerziehender Vater. Die Mutter des Kindes zahlt keinen Cent Unterhalt, trotz Selbstständigkeit. Ich habe einen Gerichtstitel erwirken und pfänden lassen – bisher alles ohne Erfolg …“
Antwort 4: „Die Mutter meines Sohnes hat noch nie einen Cent Unterhalt bezahlt. Darüber hinaus hat sie auch keinerlei Anstalten gemacht, das Kindergeld herauszurücken, sondern behält dies seit nunmehr über fünf Jahren. Sie zahlt also nicht nur nichts, sondern kassiert auch noch. Bisher hatten wir das schulterzuckend unter der Rubrik ‚der Preis der Freiheit‘ abgelegt, langsam ist es hier aber finanziell auch nicht mehr so üppig und fängt an weh zu tun.“

Warum sind Frauen so unwillige Unterhaltszahlerinnen?

(…) Oft haben Frauen auch das Gefühl, sie hätten in Ihrer Beziehung/Ihrer Ehe genug „draufgezahlt“, zwar nicht materiell, aber ideell. Vielleicht haben sie tatsächlich ihre Karriere geopfert, um für die Kinder da zu sein. Vielleicht ist es nur das diffuse Gefühl, sie hätten möglicherweise ohne den inzwischen ungeliebten Partner im Leben mehr erreicht. Und diesem wollen sie jetzt nicht auch noch Geld hinterherschmeißen. Der Denkfehler dabei ist: Das Geld steht nicht dem Expartner zu, sondern dem Kind/den Kindern. Darüber hinaus scheint es, dass die althergebrachten Rollenmuster implizit bei vielen Frauen doch noch vorhanden sind, und sei es nur im Unterbewusstsein. „Warum soll ich denn Unterhalt bezahlen? Ich bin doch die Mutter!“, musste sich ein alleinerziehender Vater von seiner ansonsten durchaus emanzipierten Exfrau sagen lassen.
Das spielt aufs Beste zusammen mit dem sehr traditionellen Denken bei Ämtern und Gerichten. Dort wird Unterhalt auch heute noch fast automatisch mit einer Forderung an den Mann gleichgesetzt. All diese Faktoren, die in die gleiche Richtung wirken, unterstützen die Frauen schließlich bei ihrer laxen Einstellung zum Bezahlen.
Aber auch wir Männer tragen dazu bei, dass die Situation so ist. Denn wir könnten ja die Mühlen des Gesetzes bis zum bitteren Ende laufen lassen. Da aber setzt bei uns dann oft eine Beißhemmung ein. Typisch der Ausspruch von Martin, nachdem einige Monate vergangen waren: „Still ruht der See, und das ist mir auch ganz recht.“ Wir sind also schon froh, wenn wir in Ruhe gelassen werden. Wenn sie, die Ex, nicht bezahlt, dann nehmen wir das hin, denn eigentlich wollen wir auf ihr Geld sowieso nicht angewiesen sein. Es basteln also alle Beteiligten am Status quo mit. Und die Frauen haben keinen Grund, daran etwas zu ändern.

Im Buch:
• Düsseldorfer Tabelle
• Untersuchung zu Unterhaltszahlungen
• Keule Ehegattenunterhalt
• Das reflexhafte Handeln der Anwälte
• Trostpflaster Unterhaltsvorschuss
• Warum sind Frauen so unwillige Unterhaltszahlerinnen?

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