„Auch nach der Novellierung des Familienrechts im Jahr 1998 wird bei den Gerichten der Grundsatz vertreten: Lieber eine schlechte Mutter als einen guten Vater. Mit Gleichheit hat das nichts zu tun, sondern eher damit, dass sich die Gerichte schwer tun, alt eingefahrene Gleise zu verlassen.“ Stellvertretend für viele sagt dies ein alleinerziehender Vater aus Berlin. Der Kampf um seinen Sohn war vergleichsweise kurz: ein Jahr.

Auf meinem Schreibtisch stapeln sich Erzählungen von Männern, die ihre Erlebnisse vor Gericht als drastische Ungerechtigkeiten erlebt haben. Sie berichten von unterschiedlichem Recht, je nachdem, ob ein Verhalten der Frau (Mutter) oder des Mannes (Vater) beurteilt werden soll. Detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt es keine, erst recht keine Beweise. Die Berichte der Betroffenen sind aber eindeutig, und neuere wissenschaftliche Arbeiten deuten so ein Rechtsgefälle zumindest an.
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Die Ungleichbehandlung bezieht sich nicht nur auf Sorgerechts-Streitigkeiten, sondern ebenso auf Umgangs-, Unterhalts- und alle sonstigen strittigen Fragen zwischen den getrennten Eltern. Beim Sorgerecht und dem für die praktische Lebensführung entscheidenden Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es aber naturgemäß die größten Dramen und schlimmsten Skandale.

Viele Väter berichten von haarsträubenden Urteilen.

Beispiel Umgangsregelung: Berndt M. (44), seit drei Jahren alleinerziehend mit Tochter Natascha (14) berichtet: „Vor einiger Zeit sind wir umgezogen, von Frankfurt an die Nähe der Nordseeküste. Es gab dann eine Gerichtsverhandlung zum Umgang, bei der die Anwältin meiner Noch-Frau beantragte, ich müsse meine Tochter alle 14 Tage zur Mutter nach Frankfurt bringen, damit ein Umgang stattfinden könne. Der Mutter sei der weite Anfahrtsweg nicht zuzumuten. Ich hielt das für absurd. Der Richter gab aber tatsächlich der Gegenanwältin recht! Ich sollte also tatsächlich jedes zweite Wochenende eine Fahrt von Hin- und Zurück rund 900 Kilometer auf mich nehmen – während meine Ex sich einfach nicht bewegte. Nur durch einen Widerspruch meines Anwalts liegt das ganze jetzt vorerst auf Eis.“ Nebenbei: Die Mutter überweist nur gelegentlich Unterhalt für die Tochter, während Berndt dazu verurteilt wurde, monatlich Trennungsunterhalt an seine halbtags berufstätige Noch-Frau in Höhe von 233 Euro zu überweisen, was er auch regelmäßig tut.
Im Buch:
• Gerechte Urteile für alleinerziehende Väter sind selten
• Beispiel Sorgerechtsentscheidung
• Beispiel Unterhaltszahlungen
• Richter sind schlecht vorbereitet
• Die Vorgeschichte interessiert nicht
• Die Rolle der Jugendämter
• Tipps für die Gerichtsverhandlung
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