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Umgangsregelung

Im Dschungel neuer Begriffe

Nachdem Sie zum alleinerziehenden Vater „mutierten“ – wie auch immer es dazu kam -, werden Sie sich mit ganz neuen Begriffen auseinandersetzen müssen, die vorher in Ihrem Leben überhaupt keine Rolle spielten. Ein paar davon heißen Umgangsregelung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Alltagssorge, gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, Unterhaltsvorschuss, Trennungs- und Ehegattenunterhalt und sofort. Hier eine kurze Anleitung für den Schnellstart.

Wie die Ex mit dem Umgang umgeht

Der unschöne juristische Begriff „Umgang“ drückt etwas zutiefst Emotionales aus: den Wunsch eines Kindes, seine Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung nicht zu verlieren, das Recht, sie regelmäßig zu sehen und als Vater und Mutter zu behalten – auch wenn sie nun nicht mehr als Paar zusammen sind. Und wechselseitig den Wunsch des von den Kindern getrennten Elternteils, diese regelmäßig sehen zu können.
Weil diese Wünsche oft nicht ohne Hilfe durchgesetzt werden können, gibt es als rechtliche Handhabe das Umgangsrecht. Es gibt Kindern ohne weitere Voraussetzungen das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Und andererseits hat jeder Elternteil ohne weitere Voraussetzungen ein Recht (und eine Pflicht) auf Umgang mit seinem Kind.
Was in der Theorie einfach und plausibel klingt, ist in der Praxis oft extrem schwierig umzusetzen. Schuld sind die Emotionen, die hochkommen, wenn man dem Expartner begegnet oder auch nur mit ihm telefoniert. Schuld ist die oft nicht abgearbeitete Paar-Beziehung. Man hat sich ja nicht grundlos getrennt. Vielleicht sind schlimme Dinge passiert: Lügen, Betrug, Beleidigungen, emotionale oder sogar echte Schläge. – Das Kind/die Kinder können dafür zwar nichts, sind aber doch oft die Leidtragenden, weil die Erwachsenen keine vernünftigen Absprachen, keine faire Umgangsregelung finden können.

Vor Gericht: Gleiches Recht für keinen

Gleichheit hat das nichts zu tun, sondern eher damit, dass sich die Gerichte schwer tun, alt eingefahrene Gleise zu verlassen.“ Stellvertretend für viele sagt dies ein alleinerziehender Vater aus Berlin. Der Kampf um seinen Sohn war vergleichsweise kurz: ein Jahr.
Auf meinem Schreibtisch stapeln sich Erzählungen von Männern, die ihre Erlebnisse vor Gericht als drastische Ungerechtigkeiten erlebt haben. Sie berichten von unterschiedlichem Recht, je nachdem, ob ein Verhalten der Frau (Mutter) oder des Mannes (Vater) beurteilt werden soll. Detaillierte wissenschaftliche Untersuchungen dazu gibt es keine, erst recht keine Beweise. Die Berichte der Betroffenen sind aber eindeutig, und neuere wissenschaftliche Arbeiten deuten so ein Rechtsgefälle zumindest an.