Der unschöne juristische Begriff „Umgang“ drückt etwas zutiefst Emotionales aus: den Wunsch eines Kindes, seine Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung nicht zu verlieren, das Recht, sie regelmäßig zu sehen und als Vater und Mutter zu behalten – auch wenn sie nun nicht mehr als Paar zusammen sind. Und wechselseitig den Wunsch des von den Kindern getrennten Elternteils, diese regelmäßig sehen zu können.
Weil diese Wünsche oft nicht ohne Hilfe durchgesetzt werden können, gibt es als rechtliche Handhabe das Umgangsrecht. Es gibt Kindern ohne weitere Voraussetzungen das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Und andererseits hat jeder Elternteil ohne weitere Voraussetzungen ein Recht (und eine Pflicht) auf Umgang mit seinem Kind.
Was in der Theorie einfach und plausibel klingt, ist in der Praxis oft extrem schwierig umzusetzen. Schuld sind die Emotionen, die hochkommen, wenn man dem Expartner begegnet oder auch nur mit ihm telefoniert. Schuld ist die oft nicht abgearbeitete Paar-Beziehung. Man hat sich ja nicht grundlos getrennt. Vielleicht sind schlimme Dinge passiert: Lügen, Betrug, Beleidigungen, emotionale oder sogar echte Schläge. – Das Kind/die Kinder können dafür zwar nichts, sind aber doch oft die Leidtragenden, weil die Erwachsenen keine vernünftigen Absprachen, keine faire Umgangsregelung finden können.