Nachdem Sie zum alleinerziehenden Vater „mutierten“ – wie auch immer es dazu kam – werden Sie sich mit ganz neuen Begriffen auseinandersetzen müssen, die vorher in Ihrem Leben überhaupt keine Rolle spielten. Ein paar davon heißen Umgangsregelung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Alltagssorge, gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht, Unterhaltsvorschuss, Trennungs- und Ehegattenunterhalt und sofort. Hier eine kurze Anleitung für den Schnellstart.
Das gemeinsame Sorgerecht ist heute bei einer Trennung der Eltern der Regelfall. Seit Einführung dieses neuen Modells im Jahr 1998 hat es sich etabliert und auch bewährt. Das alleinige Sorgerecht, das davor üblich war (und in der Regel der Mutter zugesprochen wurde), wird heute nur noch in sehr gut begründeten Ausnahmefällen von Richtern angeordnet. Sicher, auch wenn Sie Ihre Expartnerin zunächst einmal zum Teufel wünschen, der Gesetzgeber sieht in der gemeinsamen Sorge auch einen gewissen erzieherischen Faktor, der darauf einwirkt, dass die Expartner ihre Paarkonflikte außen vor lassen und stattdessen daran denken, was für das Kind/die Kinder das Beste ist. Studien zeigen tatsächlich, dass es sich letztlich positiv (für das Kind/die Kinder) auswirkt, wenn beide Eltern in die Verantwortung einbezogen werden, auch wenn sie zunächst oft erst in das gemeinsame Boot gezwungen werden müssen. Die positiven Effekte sind messbar. Allerdings gibt es in manchen Fällen auch gute Gründe, die deutlich gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Die muss man aber vor dem Richter darlegen.
Gemeinsames Sorgerecht
Das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung ist seit der Einführung des neuen Kindschaftrechts am 1. Juli 1998 der Normalfall bei verheirateten Paaren und unverheirateten Paaren, die eine gemeinsame Sorge-Erklärung bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben haben. Wenn Sie unehelicher Vater ohne Sorgerechts-Erklärung sind, geht das alleinige Sorgerecht zunächst auf die Mutter über. Wenn diese das Kind bei Ihnen lässt, werden Sie allerdings von jedem Gericht umgehend das gemeinsame Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sogar das alleinige Sorgerecht bekommen.
Das gemeinsame Sorgerecht meint weniger einen konkreten Plan, den man gemeinsam zu erfüllen hätte, keine Vorschrift irgendeiner Art. Das würde mit zwei sich streitenden Expartnern sowieso nicht funktionieren. Es ist mehr eine Symbolik, die dafür sorgt, beide Eltern nicht aus der Verantwortung zu entlassen und daran zu erinnern, dass sie beide Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind/den Kindern haben.
Für Klarheit und Rechtssicherheit und vor allem Stabilität für die Kinder sorgt heute nicht das Wunschziel gemeinsames Sorgerecht, sondern es kommen andere Begriffe ins Spiel: das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die sogenannte Alltagssorge.
Im Buch:
• Aufenthaltsbestimmungsrecht
• „Alltagssorge“
• Umgangsrecht
• Sich selbst neu definieren
• Die Balance zwischen Papadasein, Beruf und Privatleben finden